Ab dem 4.12.2021 gilt in Rheinland-Pfalz im Innenbereich, wo keine Maske getragen werden kann, die “2G+“-Regel. Dementsprechend sind Weinproben ab Samstag, den 4. Dezember, nur noch für Personen möglich, die nachweislich genesen und / oder geimpft sind und zusätzlich einen gültigen negativen Test vorlegen können. Bei dreifach Geimpften ist kein zusätzlicher Test notwendig. Wenn Sie Wein probieren möchten, denken Sie bitte daran, Ihren Impf- / Genesenennachweis und ein Ausweisdokument mitzubringen.

Der Weinkauf ist nach wie vor möglich. Wenn Sie möchten, können Sie telefonisch vorbestellen und Ihren Wein, Sekt oder Saft abholen. Zahlung auf Rechnung oder per ec ist möglich.